Mitgliederbeteiligung (Abschnitt 3) – Version: "Variante A Mitgliederbeteiligung Bund"
82. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:
- die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
- die Beauftragten für Internationales;
- die Bundesgeschäftsführerin/der Bundesgeschäftsführer;
- jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
- der oder die Petitionsbeauftragte;
- die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
- die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften;
- die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
- zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
- die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der DPSG e.V. Bundesverband”;
- die Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter im Bundesamt Sankt Georg;
- und eine Vertreterin/ein Vertreter des Bundesvorstands BDKJ;
- und eine Vertreterin/ein Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.
85. Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben:
- Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des Verbandes;
- die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
- die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
- die Wahl der oder des Petitionsbeauftragten;
- die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung und die Entlastung des Bundesvorstandes;
- die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
- die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und über die Verwendungsbereiche;
- die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten Beschlussgremiums erfordern.
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Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.
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Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.